Flüssiggas von A - Z

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Fernwärme
Feuerlöscher
Feuerungsverordnung
Feuerwiderstandsklasse
Flammhärten
Flaschendruckregelgerät
Flüssiggas
Flüssiggasanlage
Flüssiggas-Flaschen
Flüssiggas-Handbuch
Förderung
Förderprogramme
Fußbodenheizung


Fernwärme • Bezug von Wärme über Transportleitungen von einem Heizkraftwerk. Diese Abhängigkeit entfällt bei Flüssiggas, da Energie aus eigenen Tanks bezogen wird.

siehe Kraft-Wärme-Kopplung.

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Feuerlöscher • Flüssiggasbehälter-Anlagen müssen mit einem Feuerlöscher der Brandklasse ABC, Mindestfüllung 6 kg, an gut zugänglicher Stelle ausgerüstet sein; dieser ist stets betriebsbereit zu halten.

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Feuerungsverordnung • enthält Bestimmungen und Vorschriften über die Errichtung und den Betrieb von Feuerungs- und Brennstoffversorgungsanlagen, u.a. zum Schutze des Benutzers.

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Feuerwiderstandsklasse • Bauteile sind entsprechend der Feuerwiderstandsdauer in Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 eingestuft; Feuerwiderstandsklasse F30/G30/T30 (feuerhemmend), Bauteile dieser Klasse müssen einer definierten Belastung 30 Minuten widerstehen; Feuerwiderstandsklasse F90/G90/T90 (feuerbeständig), Bauteile dieser Klasse müssen einer definierten Belastung 90 Minuten widerstehen; F steht für Bauwerkstoffe, G für Glas und T für Türen.

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Flammhärten • durch konzentrierte Wärmeeinwirkung wird auf die Werkstückoberfläche (und durch anschließend schroffes Abkühlen bei Stählen) eine Gefügeumwandlung der Oberflächenschichten bewirkt. Besondere Möglichkeiten bieten sich in der Großserienfertigung durch Einbau von Härtemaschinen in die Taktstraßen.

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Flaschendruckregelgerät • Großflaschendruckregelgerät ist das Druckregelgerät für Flaschen ³ 14 kg;

Kleinflaschendruckregelgerät ist das Druckregelgerät für Flaschen < 14 kg.

 

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Flüssiggas • Propan, Butan und deren Gemische, entsprechend DIN 51622; verflüssigen sich bei Raumtemperatur unter relativ geringem Druck. Als Brenngas wird Propan verwendet. Im flüssigen Zustand beanspruchen Flüssiggase nur 1/260 ihres Gasvolumens. Lagerung großer Energiemengen leicht möglich; fällt bei der Rohölverarbeitung in Raffinerien und bei der Förderung von Erdgas und Erdöl an. Es ist schwerer als Luft.

siehe LNG, SNG.

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Flüssiggasanlage • besteht aus der Versorgungsanlage und der Verbrauchsanlage.

Erstellen einer Flüssiggasanlage: ist die Gesamtheit der Maßnahmen für die Installation der Anlage.

Instandhalten einer Flüssiggasanlage: Gesamtheit der Maßnahmen, um den Ist-Zustand festzustellen und zu beurteilen sowie zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustandes; die Inspektion dient zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes, die Wartung zur Bewahrung des Soll-Zustandes und die Instandsetzung zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes;

Physikalische Daten von Flüssiggas

 
 

Propan

n- Butan

Dichte der flüssigen Phase
bei 15 °C in kg/l
 
0,51
0,58
Dichte des Gases
bei 0 °C bar in
kg/Norm-m3
1,97
2,59
Dichteverhältnis gegen Luft
(Luft = 1)
 
1,55
2,09
Spezifisches Volumen flüssig von 1 kg Flüssiggas
bei 0 °C in l
1,88
1,68
bei 15 °C in l
1,96
1,72
Volumen von 1 kg Gas (bei 1 bar)
bei 0 °C in l
508
373
bei 15 °C in l
535
393
Dampfdruck in bar Überdruck
bei 20 °C
7,353
1,089
bei 0 °C
3,703
0,059
bei -10 °C
2,424
-0,289
Siedepunkt in °C
bei 1,013 bar
-42
-0,5
Verdampfungswärme bei 0 °C
kJ/kg
378,58
383,86
Heizwert Hi (unterer Heizwert)
kWh/kg
12,87
12,69
Heizwert Hs (oberer Heizwert)
kWh/kg
13,98
13,74
Wobbezahl Wu bezogen auf Hi
kWh
20,79
23,74
Max. Verbrennungstemperatur
mit Luft °C
1925
1895
mit Sauerstoff °C
2850
2850
Zündtemperatur mit Luft
°C
510
430
Zündgrenze (Explosionsgrenze mit Luft
Vol. % Gas
2 - 9,5
1,5 - 8,5
Max. Flammengeschwindigketi
cm/sec
47,2
45,2
Theoretischer Luftbedarf (Lmin)
mn3/mn3
24,36
32,308
Theoretischer Sauerstoffbedarf
mn3/mn3
5,104
6,769
Verbrennungsgasmenge, feucht
mn3/mn3
26,244
37,709
Verbrennungsgasmenge, trocken
mn3/mn3
22,3
29,68
Taupunkt der Verbrennungsprodukte
°C
55
55
CO2 max. (Vol. %)
 
13,8
14,1

Änderung einer Flüssiggasanlage: Gesamtheit der Maßnahmen für eine Erweiterung, Verkleinerung oder sonstige Umgestaltung bestehender Flüssiggas-Anlagen.

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Flüssiggas-Flaschen • sie sind ideal für die Versorgung von Geräten mit geringem Verbrauch (Haushalt, Freizeit, Camping und Gewerbe). Es gibt Kleinflaschen, die ein Füllgewicht von 5 oder 11 kg besitzen. Diese sind als Pfand-, Tausch- und Eigentumsflaschen erhältlich. Neben Kleinflaschen gibt es Großflaschen. Ihr Füllgewicht beträgt 33 kg. Sie sind als Pfandflaschen erhältlich und auch für einen größeren Verbrauch geeignet. Reicht eine 1-Flaschenanlage nicht aus, werden mehrere Flaschen in einer Batterie zusammengeschaltet. Flüssiggasflaschen — auch entleerte! — sind stehend aufzubewahren.

Pfandflasche: Gegen ein einmalig zu entrichtendes Pfand erhält der Kunde eine Flüssiggasflasche, die den neuesten Sicherheitsvorschriften entspricht. Die Flasche ist mit dem Namen des Versorgungsunternehmens versehen und als Pfandflasche gekennzeichnet. Die Nutzung ist zeitlich unbegrenzt. Bei Rückgabe wird das Pfand rückerstattet. Pfandflaschen werden ausschließlich von den Abfüllstationen nachgefüllt, die zu dem Flüssiggas-Unternehmen gehören, von dem der Kunde sie erworben hat.

Tauschflasche: Sie ist immer durch einen grauen Anstrich als solche gekennzeichnet. Es wird einmal ein Nutzungsrecht erworben. Überall dort, wo Flüssiggas erhältlich ist, kann die leere Flasche gegen eine gefüllte, ebenfalls graue Flasche getauscht werden. Dies ist gerade beim Freizeiteinsatz, z.B. Camping, von Vorteil, da der Anwender jede Abfüllstation bzw. jeden Flüssiggasvertrieb in Anspruch nehmen kann.

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Flüssiggas Handbuch • Installation von Flüssiggasanlagen nach den "Technischen Regeln Flüssiggas" (TRF 1996); ist ein Erläuterungs- und Nachschlagewerk zu den "Technischen Regeln Flüssiggas" – TRF 1996. Mit seinen praxisgerechten Hinweisen und Beispielen erleichtert das Handbuch dem Leser das Verständnis für Inhalt und Zusammenhänge der einzelnen technischen Regeln. Es hilft dabei, die theoretischen Grundlagen besser zu verstehen und in die handwerkliche Praxis umzusetzten. Zu beziehen, zum Preis von 49,50 DM (inkl. MwSt.) zuzüglich Versandkosten, über:

MARKETING+WIRTSCHAFT
Verlagsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 34
80796 München

Fax: 089/2710156

ISBN Nr. 3-922804-27-6

siehe TRF

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Förderung • Bund und Länder fördern den Einsatz von solarthermischen Anlagen.

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Förderprogramme • Modernisierung von alten Heizungsanlagen wird seit dem 1.1.1996 in den alten Bundesländern gefördert.

Ist der Heizkessel älter als 10 Jahre und wird er gegen einen Brennwertkessel ausgetauscht, gewährt der Staat Hausbesitzern zinsgünstige Kredite. Um Hausbesitzer zu motivieren, ihre Gebäude und Heizungen zu modernisieren, werden Kredite von 300,-- DM pro Quadratmeter Wohnfläche geboten. Die Zinsen liegen 2 Prozent unter Marktniveau und sind über 10 Jahre festgelegt. Die ersten 3 Jahre sind tilgungsfrei. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden und erfolgt über die Hausbank des Antragstellers. Antragsformulare sind ausschließlich über Kreditinstitute zu beziehen (Antragsformular KfW 1416609).

Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung der erneuerbaren Energien, es werden Solaranlagen mit bis zu 20 % der Investitionskosten bezuschusst. Für Flachkollektoren bis 100 m2 Kollektorfläche gibt es 250 DM/m2 und für Röhrenkollektoren bis 75 m2 Kollektorfläche 325 DM/m2. Bei größeren Anlagen verringern sich die Fördersätze auf 125 DM/m2 (Flachkollektoren) bzw. 160 DM/m2 (Röhrenkollektoren). Bei gleichzeitiger Heizungsmodernisierung inkl. Verbesserung der Wärmedämmung verdoppeln sich die Förderbeträge für Solaranlagen.

Ökozulage, als zusätzliche Förderung möglich, es wird der Einbau einer Solaranlage in einen Neubau, in ein neu erworbenes Haus oder in eine Wohnung über die örtlichen Finanzämter gefördert. Jede/r Berechtigte kann die Ökozulage nur einmal im Leben beanspruchen (Eheleute je einmal). Fertigstellung und Einbau müssen vor Bezug und bis zum 31.12. 2002 erfolgen. Diese Zusatzförderung gibt es nur in Verbindung mit der Eigenheimzulage, maximale Gesamtförderung 2 % der Investitionskosten (Anlagenkosten abzüglich aller Investitionsförderungen), maximal jedoch 500,- DM pro Jahr über 8 Jahre.

Landesförderung, die meisten Bundesländer verfügen über eigene Förderprogramme; da diese Programme schnell ausgeschöpft sein können oder sich kurzfristig Änderungen ergeben, bei der zuständigen Behörde anfragen ob und welche Förderung es gibt, Ansprechstellen können die jeweiligen Wirtschafts-, Umwelt- oder Finanzministerien der Länder, aber auch spezielle Kreditinstitute sein.

CO2-Minderungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), es werden zinsgünstige Kredite zur Finanzierung von solarthermischen Anlagen gewährt.

CO2-Gebäudesanierungprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Gegenstand des Programms sind Maßnahmenpakete aus Wärmedämmmaßnahmen und Heizungserneuerung, der Einbau einer Solaranlage gilt dabei als Erneuerung der Heizung; das Darlehn beträgt bis zu 100 % der Investitionskosten

ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm, zinsgünstige Kredite über die Deutsche Ausgleichsbank (DtA); kann von privaten gewerblichen Unternehmen in Anspruch genommen werden.

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Fußbodenheizung • ein modernes System zur Beheizung einer Wohnung bzw. eines Hauses. Der gesamte Fußboden dient dabei als Heizfläche. Die Oberflächentemperatur sollte nicht wärmer als max. 25 bis 26 °C sein. Die großflächige Verteilung sorgt für eine optimale Wärmeverteilung im Raum, daher nahezu ideale Verhältnisse hinsichtlich des Raumklimas. Es gibt Warmwasser-Fußbodenheizungen und Elektro-Fußboden-Speicherheizungen. Die Rohre bzw. elektrischen Leitungen werden in oder unter den Estrich eingebettet. Bei der Warmwasser-Fußbodenheizung bietet sich die Kombination mit einer Flüssiggas-Wärmepumpe an.

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