Flüssiggas von A - Z |
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Abgas Verbrennungsprodukt von Brenngasen, entsteht in Feuerungsanlagen der Haushalte, der Industrie und Verbrennungsmotoren, gasförmiger Stoff; bei Flüssiggas ist der Anteil von Staub, SO2, CO und organischen Verbindungen praktisch Null, das Abgas besteht beinahe ausschließlich aus Kohlendioxid, Luftstickstoff und Wasserdampf. |
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Abgasklappe technische Einrichtung an Heizungsanlagen zur Verbesserung des Wirkungsgrades; sie verhindert das Entweichen der Warmluft aus dem Kesselraum während der Stillstandzeiten des Brenners; wird in das Abgasrohr zwischen Kessel und Kamin eingebaut. Zwei Arten: thermisch gesteuerte oder motorisch gesteuerte Abgasklappe. |
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Abgastemperatur an ihr kann die Wirtschaftlichkeit einer Heizanlage überprüft werden, da sie ein entscheidender Wert für den Feuerungswirkungsgrad einer Kesselanlage ist. Noch gute Werte: Gebläsebrenner 180-250 °C, Gas-Spezialkessel mit atmosphärischem Brenner 100-150 °C, nach der Strömungssicherung gemessen, am Kesselausgang Å 190-220 °C. Brennwertkessel erzielen Werte unter 100 °C. Ein guter Brennwertkessel hat am Abgasausgangskessel eine Temperatur von 35-55 °C. |
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Abgasverlust zeigt an, wieviel Prozent des Brennstoffes ungenutzt durch den Schornstein gehen. Der Schornsteinfeger misst Abgastemperatur, Raumtemperatur und CO2-Werte, um die Abgasverluste zu berechnen. §11 Begrenzung der
Abgasverluste (1. BImSchV)
Öl- und Gasfeuerungsanlagen, bei denen die Grenzwerte für die Abgasverluste nach Absatz 1 auf Grund ihrer bestimmungsgemäßen Funktion nicht eingehalten werden können, sind so zu errichten und zu betreiben, daß sie dem Stand der Technik des jeweiligen Prozesses oder der jeweiligen Bauart entsprechen. Absatz 1 gilt
Absatz 1 gilt nicht für Feuerungsanlagen, die bei einer Nennwärmeleistung
Übergangsregelung zu §11 (1. BImSchV) Abweichend von §11 Begrenzung der Abgasverluste (1. BImSchV) Abs. 1 dürfen die bis zum 31. Dezember 1982 errichteten Öl- und Gasfeuerungsanlagen bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung die folgenden Grenzwerte für die Abgasverluste nicht überschreiten
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Absperreinrichtung dient zur Unterbrechung der Gaszufuhr bei Stillstandzeiten, Störungen, Reparaturen, Wartungsarbeiten und Prüfung von Rohrleitungsabschnitten. Begrifflich ist zwischen Haupabsperreinrichtung und Geräteabsperrarmaturen zu unterscheiden; im allgemeinen Sprachgebrauch werden sie je nach Bauart u.a. auch Ventil, Kugelhahn, Schnellschlussventil, Membranventil genannt.
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Absperrventil es hat keine aktive Funktion, sondern dient nur zur Unterbrechung der Gaszufuhr bei Wartungs- und Änderungsarbeiten und bei längerer Abwesenheit, z.B. im Urlaub. Alle Flüssiggasflaschen-Absperrventile für gasförmige Entnahme haben ein integriertes Sicherheitsventil mit einem Ansprechdruck von 30 bar, das die Flasche vor unzulässigem Druck schützt. Das Gas-Hauptabsperrventil sollte nahe der Hauseinführung installiert werden. |
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Abwärmenutzung Nutzung der bei der Energieumwandlung entstehenden Abwärme. Bei relativ hohem Temperaturniveau (größer als 100 °C) kann die Abwärme direkt für die Raumheizung genutzt werden. Abwärme mit niedrigem Temperaturniveau kann (Ausnahmen: Gewächshäuser, Fischteiche) nur durch Abwärmeaufwertung, z.B. durch Wärmepumpen, für die Raumheizung eingesetzt werden. In klimatisierten Gebäuden ist eine Wärmerückgewinnung durch Wärmeaustauscher und der Einsatz von Wärmepumpen heute Stand der Technik. Das gleiche gilt für Kälteanlagen wie z.B. in Fleischereien und Gaststätten. |
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Altbaumodernisierung siehe >Kaminsanierung, >Einzelofenheizung,> Modernisierung, Außenwandanschlussgerät. |
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Anwärmen und Flammrichten Werkstücke werden örtlich oder im Ganzen an- und durchgewärmt, um einen gegebenen Eigenspannungszustand zu beeinflussen oder metallurgisch auf den Werkstoff einzuwirken. Dies geschieht beim Anwärmen durch Verminderung des Formänderungswiderstandes, beim Flammrichten durch örtliches Erwärmen mit anschließender Schrumpfung des Werkstückes beim Erkalten im Sinne der gewünschten Richtungsänderung. Flüssiggas bietet besonders saubere Anwärmstellen; zunderfrei und ohne Aufrauhungen. Gute Richtwirkung zeigt sich bei dünnwandigen Stahlkonstruktionen. Der für die Formänderung nötige Wärmebedarf ergibt sich im Wesentlichen aus dem beteiligten Werkstoffvolumen und dem temperaturabhängigen Formänderungswiderstand des Werkstoffes. Anwendungsmöglichkeiten des Flammrichtens sind vielfältig, bei Schweißkonstruktionen praktisch unbegrenzt. |
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Arbeitsplatzbeheizung siehe >Dunkelstrahler, >Infrarotstrahler, >Dezentrale Heizungen. |
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Außenwandanschlussgerät ist z.B. bei der Altbausanierung für die installierte Einzelofenheizung kein geeigneter Abgaskamin vorhanden, wird ein Gerät eingesetzt, das es erlaubt, die Abgase direkt durch die Wand nach außen zu leiten. Ein kleiner Durchbruch ist hierfür voll ausreichend.
Gasgeräte ohne Ventilator, die das Abgas dem Freien an der Außenwand zuführen, müssen unmittelbar an der Außenwand aufgestellt werden und sind nur für die Beheizung einzelner Räume (Außenwand-Raumheizer) oder zur Warmwasserbereitung (Außenwand-Wasserheizer) erlaubt. Außenwand-Raumheizer dürfen höchstens 7 kW Nennwärmeleistung und Außenwand-Wasserheizer höchstens 25 kW Nennwärmeleistung haben. Gasgeräte mit Ventilator können entweder unmittelbar an der Außenwand oder an den Innenwänden aufgestellt werden. Die Außenwand-Gasfeuerstätten für die Beheizung dürfen höchstens 11 kW Nennwärmeleistung und für die Warmwasserbereitung höchstens 25 kW Nennwärmeleistung besitzen. Es ist nicht zulässig, dass Leitungen für Abgasabführung in Durchgänge und Durchfahrten, Luft- und Lichtschächte, Loggien etc. münden. siehe >Einzelofenheizung. |
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Autogas (d.h. Flüssiggas als Antriebsenergie für Fahrzeuge) weltweiter Einsatz; über 4 Mio. Flüssiggas-Fahrzeuge können an rd. 22.000 Flüssiggas-Tankstellen betankt werden; wird in den Vereinigten Staaten von Amerika bereits seit 1920 erfolgreich eingesetzt; der Anteil autogasbetriebener Fahrzeuge beträgt in Italien 5 %, in den Niederlanden und Polen 9 %, auch in Belgien, Frankreich und Irland ist Autogas der alternative Antrieb; Flüssiggas (Autogas) ist in bezug auf den Schadstoffausstoß ein sehr attraktiver Kraftstoff; mögliche Einsparungen beim Sommersmog betragen bis zu 67 %; hohe Klopffestigkeit, Zusatz von Additiven entfällt; nahezu schwefelfrei und so gut wie rußfrei, der Ausstoß an CO2, Benzol oder Aldehyden wird wesentlich gemindert; bis zu 60 Prozent niedrigere Geräuschabstrahlung als Dieselfahrzeuge; gutes Emissionsverhalten beim Kaltstart; keine Schadstoffemissionen durch Verdunstung oder Versickern beim Tanken, da die Betankung über ein geschlossenes System erfolgt. Der Aktionsradius von Bussen, die ausschließlich mit Flüssiggas betrieben werden, beträgt zwischen 300 und 500 Kilometer, der von Pkw bis zu 600 Kilometer mit einer Tankfüllung; zwei Gruppen autogasbetriebener Fahrzeuge: ursprünglich benzinbetriebene Pkw, Kombi und Transporter; ursprünglich dieselbetriebene Transporter, Busse und Lkw. Die Mehrkosten für die Umrüstung eines benzinbetriebenen Pkws bewegen sich zwischen 3.500 und 4.000 Mark, für einen autogasbetriebenen Bus zwischen 30.000 und 50.000 Mark. Es gibt den reinen Autogasmotor und den von Benzin auf Autogas umschaltbaren Fahrzeugtyp. siehe >Treibgas siehe > Autogas von A-Z. |
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Autogentechnik Verbrennung von Flüssiggas unter Zumischung von Sauerstoff, z.B. zum Brennschneiden, Anwärmen, Weich- und Hartlöten, Schweißen von NE-Metallen, Flammrichten, Schrumpfen, Flammhärten, Blockflämmen, Fugenhobeln. Flüssiggas-Vorteile:
Flüssiggas kann andere Gase wie z.B. Azetylen, Wasserstoff, Erdgas o.ä. ersetzen. |
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