Flüssiggas von A - Z

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Sachkundiger
Sachverständiger
Sammelversorgung
Schornsteinanschluss
Schutzbereich
Schutz- und Aufkohlungsgase
Schutzmaßnahmen
Schwefeldioxid
Service
Sicherheit
Sicherheitsabblaseeinrichtung
Sicherheitsabsperreinrichtung
Sicherheitsabstand
Sicherheitseinrichtung
Sicherheitskennzeichen
Sicherheitsmaßnahmen
SNG
Solaranlagen
Solarenergie und Flüssiggas
Standspeicher
Stationäre Anlagen in der Bauwirtschaft
Stillstandsverluste
Strömungssicherung
Störfallverordnung


Sachkundiger (SK) • nach § 32 Druckbehälterverordnung und TRB 502 ist, wer:

  • durch Ausbildung, Wissen und durch seine praktischen Erfahrungswerte garantieren kann, dass er die Prüfung ordnungsgemäß durchführt
  • die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt
  • hinsichtlich der Prüftätigkeit keinen Weisungen unterliegt
  • so weit erforderlich die geeigneten Prüfeinrichtungen besitzt
  • durch eine Bescheinigung die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nachweisen kann und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Bescheinigung ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen und/oder die Sachkunde nachzuweisen.

Sachkundiger nach TRF ist, wer:

  • durch seine Ausbildung, sein Wissen und durch seine praktischen Erfahrungswerte garantieren kann, dass er die TRF inhaltlich beherrscht
  • die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt
  • hinsichtlich der Prüftätigkeit keinen Weisungen unterliegt
  • so weit erforderlich die geeigneten Prüfeinrichtungen besitzt
  • durch das Flüssiggas-Versorgungsunternehmen, für das er tätig ist, dazu ernannt wurde.

siehe TRB, Druckbehälterverordnung, TRF.

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Sachverständiger (SV) • nach § 31 Druckbehälterverordnung für die nach dem zweiten und fünften Abschnitt der DruckbehV vorgeschriebenen oder angeordneten Prüfungen ist:

  • der Sachverständige nach § 14 Abs. 1 und 2 des Gerätesicherheitsgesetzes
  • der Sachverständige eines Unternehmens, in dem die Prüfung durch werksangehörige nach Art der Druckbehälter und der Integration von Druckbehältern in Prozessanlagen angezeigt ist, soweit er von der zuständigen Behörde für die Prüfung der in diesem Unternehmen betriebenen Druckbehälter anerkannt ist, ausgenommen für Druckbehälter, die den atomrechtlichen Vorschriften unterliegen.

 

siehe Druckbehälterverordnung.

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Sammelversorgung • mehrere Häuser werden gemeinsam an einen Flüssiggas-Behälter angeschlossen, unterirdische Verteilungsleitungen führen zu jedem Haus als eigene Gasleitung. Geeichte Gaszähler in den Häusern erfassen die entnommenen Flüssiggas-Mengen, die sich nach dem Zählerstand exakt abrechnen lassen.

siehe Zähler.

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Schornsteinanschluss • aus Sicherheitsgründen muss der Anschluss eines Wärmeerzeugers an den Schornstein durch den Bezirksschornsteinfegermeister genehmigt werden. Mischbelegung des Schornsteins (z.B. Gasheizung/Ölheizung) wird meist nicht gestattet. Der erforderliche Schornsteinquerschnitt ergibt sich aus der Schornsteinhöhe und der Leistung des Wärmeerzeugers.

siehe Feuerungsverordnung.

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Schutzbereich • wurde neu definiert.

siehe Explosionsgefährdeter Bereich, Explosionsschutz.

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Schutz- und Aufkohlungsgase • Schutzgase werden durch Verbrennung technischer Brenngase (oder flüssiger Kohlenwasserstoffgemische) unter Luftmangel erzeugt. Sie können im Anschluss an die unvollkommene Verbrennung in Wasch- und Reinigungsanlagen weiter aufbereitet und damit für besondere Aufgaben verwendbar gemacht werden. Die Schutzgase bilden in Glühöfen eine neutrale oder reduzierende Schutzgasatmosphäre.

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Schutzmaßnahmen • sind alle Maßnahmen, die für einen sicheren Betrieb von Flüssiggasanlagen erforderlich sind; die Sicherheit des Betriebes einer Flüssiggasanlage ist dann garantiert, wenn die vorgegebenen Vorschriften und technischen Regeln für die Errichtung und den Betrieb der Flüssiggasanlage eingehalten werden.

siehe Explosionsgefährdeter Bereich, Explosionsschutz, Feuerlöscher, Feuerwiderstandsklasse, Magnetventil, Prüfung, Sicherheit, Sicherheitsabsperreinrichtung, Sicherheitsabblaseeinrichtung, Sicherheitskennzeichen, TRB, TRF, TRGI, Zündsicherung, Zwangsbelüftung.

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Schwefeldioxid • farbloses Gas mit stark reizendem Geruch. Einer der weitest verbreiteten Pflanzenschadstoffe; Es entsteht bei Verbrennung schwefelhaltiger Materialien, z.B. Steinkohle, Braunkohle und Erdöl, ist in den Rauchgasen von Feuerungsanlagen sowie in den Abgasen der Kraftfahrzeuge enthalten.

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Service • fachmännische Beratung an Ort und Stelle, abgestimmte Lösungen auf den individuellen Bedarf, geschulte Außendienstorganisation, die bei Störungen rasch Abhilfe schafft; Wartungsvereinbarungen, pünktliche und sichere Versorgung mit Flüssiggas.

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Sicherheit • Flüssiggasanlagen, egal welcher Größe, ob für den privaten oder gewerblichen Bereich, werden nur von Fachleuten nach genauen und bewährten Richtlinien errichtet und gewartet. Fertig installierte Anlagen werden von einem Sachkundigen (SK) geprüft und abgenommen. Alle 2 Jahre von einem Sachverständigen (SV) oder SK eine äußere Prüfung, alle 10 Jahre eine innere Prüfung.

siehe auch Sachkundiger, Sachverständiger.

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Sicherheitsabblaseeinrichtung (SBV) • Einrichtung, die im normalen Betrieb geschlossen (betriebsbereit) ist; gibt selbsttätig einen Gasstrom aus der druckführenden Leitung frei, wenn der Druck im abzusichernden System den Ansprechdruck steigend erreicht hat; schließt wieder selbsttätig, fällt der Druck unter den Ansprechdruck.

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Sicherheitsabsperreinrichtung (SAV) • Einrichtung, die im normalen Betrieb geöffnet, also betriebsbereit ist; sperrt den Gasstrom selbsttätig ab, wenn der eingestellte Ansprechdruck hinter dem nachgeschalteten Druckregelgerät erreicht wird; öffnet nach dem Sperren nicht selbsttätig.

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Sicherheitsabstand • siehe Explosionsgefährdeter Bereich.

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Sicherheitseinrichtungen • Gegen Drucküberschreitung: Flüssiggasbehälter müssen mit einem bauteilgeprüften und von einem Sachverständigen eingestellten 1"-Sicherheitsventil versehen werden; die Öffnungen sind z.B. mit einer Schutzkappe gegen das Eindringen von Wasser zu schützen.

Gegen Überfüllung: Flüssiggasbehälter sind mit einer manuell zu betätigenden Höchststandpeileinrichtung und einer selbsttätig wirkenden, bauteilgeprüften Überfüllsicherung gemäß des VdTÜV-Merkblattes 100 Teil 1 auszurüsten.

Zulässige Füllgrenze:

  • 85 Vol-% für oberirdische Flüssiggasbehälter im Freien oder in Räumen
  • mit einer Überdeckung von 0,5 m 85 Vol-% für erdgedeckte Flüssiggasbehälter.

Damit betriebsbedingt nur geringe Mengen an Flüssiggas austreten können, darf der Öffnungsdurchmesser des Peilventiles maximal 1,5 mm betragen.

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Sicherheitskennzeichen • Räume und Bereiche in denen Flüssiggasbehälter aufgestellt sind, müssen deutlich und dauerhaft gekennzeichnet werden

  • mit dem Namen des Gases
  • mit dem Gefahrensymbol
  • mit der Gefahrenkennzeichnung.

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Sicherheitsmaßnahmen• siehe Schutzmaßnahmen, Prüfung, Sachkundiger, Sachverständiger.

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SNG • Abkürzung von Substitute Natural Gas oder Synthetic Natural Gas, also für ein künstlich erzeugtes Gas aus Stein- oder Braunkohle. Sein Brennwert schwankt je nach Verfahren und Kohlezusammensetzung.

siehe LNG.

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Solaranlagen • Einrichtungen, die die Sonnenstrahlung direkt nutzen. Sonnenkollektoren können in unseren Breiten für die Warmwasserbereitung und zur Schwimmbadbeheizung sinnvoll eingesetzt werden.

Kollektoren zur Beheizung eines Hauses werden z.Z. von Bund und Ländern gefördert; Sonnenenergie läßt sich indirekt auch durch Nutzung der im Erdreich, im Grundwasser oder in der Umgebungsluft eingelagerten Wärme durch den Einsatz einer Wärmepumpe verwenden.

siehe Erneuerbare Energien, Flüssiggas, Förderung Gaswärmepumpe.

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Solarenergie und Flüssiggas • jede Solaranlage benötigt nach wie vor ein Heizsystem; Flüssiggas hat, neben Erdgas, von allen fossilen Energieträgern die niedrigsten CO2-Emissionen, die gute CO2-Bilanz der Sonnenkollektoren wird durch die Flüssiggas-Heizung nicht wieder aufgehoben; besonderer Umweltvorteil besteht, wenn Brennwerttechnik eingesetzt wird.

Flüssiggas-Geräte unterstützen die Solaranlage optimal und relativ unaufwendig – z.B. Durchlauftherme, kleine Kesselanlage mit getrennter Warmwasserbereitung; eine Flüssiggas-Heizung erfüllt problemlos die nach der aktuellen Wärmeschutzverordnung gefordeten kleinen Leistungen von 50 bis max. 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter beheizter Fläche und Jahr für den Wärmebedarf; Flüssiggas-Geräte und Systeme erlauben bei der Heizungsmodernisierung optimale Solaranbindung.
Einbindung in das Heizsystem:

siehe Solaranlagen.

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Standspeicher • direkt beheizter Warmwasserspeicher, der ausreichend Platz benötigt; in Kombination mit Einzelofenheizung betrieben, vor allem bei Altbaumodernisierung.

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Stationäre Anlagen in der Bauwirtschaft • z.B. Asphaltmischanlagen, Heiz- und Trocknungsanlagen in Beton- und Fertigteilwerken; werden mit Spezialbrennern betrieben, die Butan in der flüssigen Phase (wie ein Ölbrenner) in den Feuerungsraum einspritzen.

Durch diese Systeme werden geringe Investitionskosten und hohe feuerungstechnische Wirkungsgrade erreicht.

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Stillstandsverluste • siehe Betriebsbereitschaftsverluste, Wirkungsgrad.

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Strömungssicherung • eine Sicherheitseinrichtung verhindert bei atmosphärischen Gasbrennern den Einfluss von Stau oder Rückstrom in der Abgasanlage auf die Verbrennung.

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Störfallverordnung • 12. Bundesimmissionsschutzverordnung (12. BImSchV).

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